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Sie haben ein Schreiben des «SFHR» erhalten?

Das Schreiben stammt nicht vom Handelsregisteramt. Bitte zahlen Sie nicht vorschnell. Prüfen Sie es zuerst anhand der Hinweise auf dieser Seite.

Was Sie jetzt tun sollten

Das Handelsregisteramt des Kantons Zürich rät zu Rechnungen privater Register: «Bezahlen Sie diese Rechnungen nicht.»

  1. Nicht vorschnell bezahlen

    Lösen Sie keine Zahlung aus, bevor Sie das Schreiben geprüft haben. Auch nicht bei einer kurzen Frist.

  2. Schreiben prüfen

    Vergleichen Sie es mit den Merkmalen einer echten Rechnung (unten) und lesen Sie das Kleingedruckte.

  3. Im Zweifel nachfragen

    Beim Handelsregisteramt Ihres Kantons. Suchen Sie die Kontaktdaten selbst heraus und übernehmen Sie sie nicht aus dem Schreiben.

Wie solche Schreiben funktionieren

Behörden und der Konsumentenschutz beschreiben bei privaten Registern ein wiederkehrendes Muster. Wer es kennt, erkennt solche Schreiben schneller.

  1. Ihr Eintrag wird publiziert

    Neugründungen und Änderungen erscheinen öffentlich im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).

  2. Kurz danach kommt Post

    Private Anbieter nutzen diese öffentlichen Daten und schreiben neu eingetragene Firmen an.

  3. Es sieht aus wie eine Rechnung

    Begriffe wie «Handelsregister», eine Zahlungsfrist und ein QR-Einzahlungsschein erwecken den Eindruck einer amtlichen Gebühr.

  4. Das Kleingedruckte entscheidet

    Oft steht dort, dass es sich um ein Angebot für einen Eintrag in ein privates Verzeichnis handelt und mit der Zahlung ein Vertrag abgeschlossen wird.

Quellen: Handelsregisteramt Kanton Zürich, Stiftung für Konsumentenschutz. Allgemeine Beschreibung, keine Aussage über einen bestimmten Absender.

Echte Rechnung erkennen

Für die Eintragung im kantonalen Handelsregister erhalten Sie die Rechnung vom kantonalen Handelsregisteramt. Weitere Einträge sind nicht nötig.

Fünf Merkmale (Kanton Zürich)

Nur wenn alle fünf erfüllt sind, stammt die Rechnung vom Handelsregisteramt.

  • Logo mit dem Zürcher Löwen
  • Vollständige Adresse und Kontaktdaten
  • Rechnungsnummer beginnt mit «900…»
  • Zahlungsempfänger: Kanton Zürich, Handelsregisteramt, Walcheplatz 1, 8090 Zürich
  • Wichtigstes Merkmal: QR-Code in der Banking-App prüfen. Als Zahlungsempfänger muss der Kanton Zürich angezeigt werden.

In anderen Kantonen gelten die Angaben des dortigen Handelsregisteramts.

Beilageschreiben des Handelsregisteramts

«Vorsicht vor privaten Registern!» erklärt, wie private Anbieter auftreten und wie Sie eine echte Rechnung erkennen.

Information auf zh.ch
Merkblatt (PDF)

Sie haben bereits bezahlt?

Handeln Sie möglichst rasch. Je früher Ihre Bank informiert ist, desto eher kann eine Rückforderung gelingen.

Ihr Eintrag im Handelsregister ist nicht betroffen. Er bleibt gültig, ob Sie das Schreiben bezahlt haben oder nicht.

HeuteZahlung stoppen

  1. Bank anrufen

    Nehmen Sie die Nummer von Ihrer Bankkarte oder der Website der Bank, nicht aus dem Schreiben. Bitten Sie um Stornierung oder Rückruf der Zahlung und nennen Sie Datum, Betrag und Empfänger-IBAN. Solange die Zahlung nicht ausgeführt ist, lässt sie sich meist stoppen. Danach ist ein Rückruf möglich, aber nicht garantiert.

    Vorlage für eine schriftliche Nachricht an die Bank
    Betreff: Bitte um Rückruf einer Zahlung
    
    Guten Tag
    
    Am [Datum] habe ich eine Zahlung über CHF [Betrag]
    an [Empfänger], IBAN [IBAN], ausgelöst.
    
    Ich habe die Zahlung irrtümlich ausgeführt. Das
    zugrunde liegende Schreiben stammt nicht vom
    Handelsregisteramt, wie ich zunächst annahm.
    
    Bitte stornieren Sie die Zahlung oder rufen Sie sie
    bei der Empfängerbank zurück, und teilen Sie mir
    den Stand mit.
    
    Freundliche Grüsse
    [Name, Firma, Kontonummer, Telefon]
  2. Unterlagen aufbewahren

    Schreiben, Umschlag mit Poststempel, QR-Rechnung, Zahlungsbestätigung und alle weitere Korrespondenz, auch E-Mails.

  3. Intern informieren

    Buchhaltung, Treuhand und Zeichnungsberechtigte, damit Folgeschreiben und Mahnungen nicht ungeprüft bezahlt werden.

Diese WocheMelden und abklären

  1. Beim SECO melden

    Das Staatssekretariat für Wirtschaft nimmt Meldungen zu unlauteren Geschäftspraktiken entgegen: fair-business@seco.admin.ch. Oder nutzen Sie das Beschwerdeformular des SECO. Legen Sie einen Scan des Schreibens und den Zahlungsbeleg bei. Zusätzlich können Sie den Fall der Stiftung für Konsumentenschutz melden.

  2. Rückerstattung schriftlich verlangen

    Der Konsumentenschutz empfiehlt einen eingeschriebenen Brief an den Absender. Halten Sie darin fest, dass Sie von einem amtlichen Handelsregistereintrag ausgegangen sind, dass Sie auf den Eintrag verzichten, und verlangen Sie die Rückerstattung mit Frist und Kontoangabe. Vorgehen und Mustertext: Anleitung des Konsumentenschutzes. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf.

  3. Beratung beiziehen

    Ob ein Vertrag zustande gekommen ist und ob Sie ihn anfechten können, klären der Konsumentenschutz, Ihre Rechtsschutzversicherung oder eine Rechtsberatung. Sie haben auch das Recht, Anzeige zu erstatten: beim nächsten Polizeiposten.

SpäterWenn weitere Post kommt

  1. Mahnungen nicht automatisch bezahlen

    Eine bereits geleistete Zahlung verpflichtet Sie nicht, weitere Rechnungen ungeprüft zu begleichen. Sammeln Sie alles und besprechen Sie es mit Ihrer Beratung.

  2. Bei einem Zahlungsbefehl die Frist beachten

    Wenn Sie die Forderung bestreiten, können Sie innert 10 Tagen nach Zustellung kostenlos Rechtsvorschlag erheben, direkt beim Überbringer oder beim Betreibungsamt. Eine Begründung ist nicht nötig.

Weitersagen

Solche Schreiben gehen vor allem an neu gegründete Firmen und Vereine. Wenn Sie jemanden kennen, der gerade gegründet hat, leiten Sie diese Seite weiter.

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Kontakt

Fragen

fragen@sfhr.ch

Wir können keine Rechtsberatung leisten und keine Zahlungen zurückfordern. Bitte senden Sie uns keine Bank- oder Kontodaten.

Behörden und Strafverfolgung

legal@sfhr.ch

Für Anfragen und Informationen von Behörden und Ermittlungsbehörden.

Häufige Fragen

Muss ich einen Eintrag im «SFHR» bezahlen?

Nein, wenn Sie keinen Eintrag bestellt haben. Der Eintrag im kantonalen Handelsregister erfolgt unabhängig von privaten Verzeichnissen und wird vom Handelsregisteramt in Rechnung gestellt.

Ist mein Handelsregistereintrag gefährdet, wenn ich nicht bezahle?

Nein. Massgeblich ist allein das kantonale Handelsregister. Ihren Eintrag sehen Sie auf zefix.ch.

Soll ich auf das Schreiben antworten?

Wenn Sie nicht bezahlt haben, ist das nicht nötig. Prüfen Sie das Schreiben und wenden Sie sich bei Unsicherheit an das Handelsregisteramt Ihres Kantons.

Wenn Sie bereits bezahlt haben, empfiehlt der Konsumentenschutz einen eingeschriebenen Brief mit der Forderung nach Rückerstattung (siehe Bereits bezahlt).

Ich habe eine Mahnung oder einen Zahlungsbefehl erhalten.

Mahnungen nicht ungeprüft bezahlen, sondern mit Ihrer Beratung besprechen. Gegen einen Zahlungsbefehl können Sie innert 10 Tagen nach Zustellung kostenlos Rechtsvorschlag erheben, wenn Sie die Forderung bestreiten.

Wo finde ich die offiziellen Handelsregisterdaten?

Auf zefix.ch, dem zentralen Firmenindex des Bundes.

Wer betreibt diese Seite, und warum?

Eine Privatperson aus der Schweiz. Wir haben selbst ein solches Schreiben erhalten und gesehen, wie leicht man es für eine amtliche Rechnung halten kann. Das gilt besonders kurz nach einer Gründung, wenn ohnehin viele Rechnungen und Formulare eintreffen.

Die Adresse sfhr.ch war frei. Wir haben sie registriert, damit Empfängerinnen und Empfänger, die nach dem «SFHR» suchen oder die Angaben auf dem Schreiben nachprüfen, hier sachliche Informationen finden.

Wir verdienen nichts mit dieser Seite. Es gibt keine Werbung, keine Dienstleistung und kein Tracking. Wir bleiben bewusst anonym: Es geht um die Information, nicht um uns. Die Seite steht in keiner Verbindung zum Absender des Schreibens oder zu einer Behörde. Behörden erreichen uns unter legal@sfhr.ch.

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